Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)
... für Kinder von 0 bis zu 3 Jahren (und deren Geschwister),
bei Bedarf auch für ältere Kinder
Telefon 09 11 / 2 31-46 78
E-Mail bereitschaftsbetreuung
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(at) stadt.nuernberg.de
Die familiäre Bereitschaftsbetreuung ist ein Angebot speziell
für Säuglinge und Kleinkinder aus Familien in Krisen.
Diese werden bis zur Klärung ihres weiteren Verbleibs (Rückkehr,
Pflegefamilie, Verwandte ...) von selbständig tätigen
sozialpädagogischen Fachkräften bei sich zuhause betreut.
Die Fachkräfte haben einen Vertrag mit dem Jugendamt und arbeiten
eng mit der Familie und den sozialen Diensten zusammen.
FBB - Eine verantwortungsvolle
Aufgabe für sozialpädagogische Fachkräfte:
Bereitschaftsbetreuung, eine kurzfristige
Hilfe für vernachlässigte und gefährdete Kinder.
Nicht alle Kinder können in einer intakten familiären
Umgebung aufwachsen. Im Rahmen seines Schutzauftrags muss das Jugendamt
mögliche Gefährdungen abwenden und Kinder vor Vernachlässigung,
Gewalt oder Missbrauch schützen. Die Notunterbringung - der
Fachbegriff lautet Inobhutnahme - dieser Kinder wird vom Kinder-
und Jugendnotdienst organisiert.
Für Säuglinge und Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren, die
nicht bei Ihren Eltern bleiben können, hat sich das Modell
der Familiären Bereitschaftsbetreuung
bewährt.
Fachkräfte wie ErzieherInnen oder Diplom-SozialpädagogInnen
betreuen und versorgen diese Kinder rund um die Uhr bei sich zu
Hause, in ihrer eigenen Familie.
Die Fachkräfte geben den Kindern Zuwendung und Geborgenheit.
Sie kümmern sich um ihre Entwicklung und Gesundheit. In Abstimmung
mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes ermöglichen
sie Besuche zwischen Kind und Eltern in neutralen Räumen, z.B.
in denen des Kinder- und Jugendnotdienstes. Sie leisten wichtige
Beiträge für die weitere Hilfeplanung. Wie lange eine
Inobhutnahme dauert, ist zu Beginn oft ungewiss. Deshalb müssen
die Fachkräfte die betreuten Kinder bei Rückkehr in die
Familie oder in weiterführende Hilfen wieder loslassen können.
Sie müssen belastbar und konfliktfähig und zeitlich flexibel
sein. Damit dieses professionelle Handeln unterstützt wird,
findet regelmäßig Supervision für die Fachkräfte
statt. Die Erreichbarkeit und Belegung wird über Rufbereitschaftsdienste
sicher gestellt. Koordiniert wird der Einsatz der Fachkräfte
durch hauptamtliche MitarbeiterInnen des Jugendamts.
Bereitschaftsbetreuung ist aus rechtlicher Sicht eine selbstständige
Tätigkeit. Neben einer Grundausstattung zur Versorgung von
Kleinkindern erhalten die Fachkräfte ein steuerfreies Pflegegeld.
Auch die Rufbereitschaftsdienste werden mit einer Aufwandsentschädigung
vergütet.
Der Kinder- und Jugendnotdienst sucht immer wieder weitere Fachkräfte
für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Interessentinnen und
Interessenten melden sich bitte bei:
Thomas Hofmann-Hartung, Telefon 09 11 / 2 31-46 78 oder
Ursula Heindel, Telefon 09 11 / 2 31-33 95. |