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Für Eltern - Hilfe zur
Erziehung |
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Was und für wen ist Hilfe zur Erziehung?
Hilfe zur Erziehung ist eine gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz
verankerte Form der Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung
ihres Kindes entweder zuhause Unterstützung benötigen,
oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können.
Hilfe zur Erziehung können auch junge volljährige Menschen
erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht
selbständig ihr Leben in die Hand nehmen können. |
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Wer ist zuständig? Wo kann die Hilfe beantragt
werden?
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes
der Stadt Nürnberg beraten Nürnberger Eltern, Kinder,
Jugendliche sowie junge Volljährige bei Problemen in der Familie
oder bei Schwierigkeiten mit der eigenen Lebensgestaltung.
Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim Allgemeinen Sozialdienst
zu stellen. Die Fachkräfte führen eine Entscheidung über
den Antrag herbei, teilen diese den Personensorgeberechtigten bzw.
den jungen Volljährigen mit und begleiten den Verlauf der Gewährung
der Hilfe.
Mehr Informationen
Allgemeiner Sozialdienst
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Formen von Hilfe zur Erziehung
1.
Erziehungsberatung
... für Eltern
... für Kinder und
... für Jugendliche sowie
... für junge Volljährige
Beratung zu Fragen der Erziehung und zu familiären Problemen
und Konflikten durch speziell geschulte Fachkräfte (Psychologen,
Sozialpädagogen ...) für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Erziehungsberatung ist gezielte Hilfe, um Abhilfe für die unterschiedlichsten
Probleme zu erarbeiten.
Weitere
Infos zur Erziehungs- und Familienberatung, Kontakt
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2.
Soziale Gruppenarbeit
... für ältere Kinder & Jugendliche
Bei der Sozialen Gruppenarbeit wird älteren Kindern und Jugendlichen
durch soziales Lernen in der Gruppe bei der Überwindung von
Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen geholfen.
Kontakt
und weitere Informationen |
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3.
Soziales Training
... für Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig
wurden
Soziales Training ist für Jugendliche und junge Erwachsene
beiderlei Geschlechts b estimmt, die wegen einer Straftat (keine
„Bagatelldelikte“) erstmals oder wiederholt vor dem
Jugendgericht stehen und eine entsprechende richterliche Weisung
erhalten haben. Von den jungen Menschen wird eine Auseinandersetzung
mit der Straftat und ihren Folgen gefordert. Ziel ist, sozial anerkannte
Verhaltensweisen einzuüben. Im Mittelpunkt stehen lebenspraktische
Fragen aus dem Alltag der Teilnehmer (Schulden, Wohnen, Schule und
Ausbildung, etc.). Das Soziale Training erfolgt auf Weisung des
Jugendgerichts.
Kontakt
und weitere Informationen
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4. Erziehungsbeistandschaft ...
für Eltern von Kindern & Jugendlichen
Bei dieser Form der Hilfe wird die Erziehung des Kindes/Jugendlichen
in der Familie von Fachkräften durch regelmäßige
Beratung und Unterstützung begleitet. Das Kind bzw. der Jugendliche
wird bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, im Umgang
mit den Leistungsanforderungen der Schule oder Ausbildung, bei Kontakten
zu Gleichaltrigen etc. unterstützt.
Kontakt
und weitere Informationen
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5. Sozialpädagogische Familienhilfe
... für Familien mit Kindern
Sozialpädagogische Familienhilfe ist die intensivste Hilfeform
innerhalb der Familie. Eine sozialpädagogische Fachkraft bietet
durch eine intensive Betreuung und Begleitung der gesamten Familie
im familiären Umfeld Hilfe bei ihren Erziehungsaufgaben , bei
der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Bedarf auch bei der
Organisation des Haushalts, bei der Lösung von Konflikten und
Krisen durch Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Fachkraft arbeitet für mehrere Stunden pro Woche direkt
vor Ort mit der Familie an praktischen Lösungen. Sie entlastet
die Familie und unterstützt bei Kontakten nach außen.
Kontakt
und weitere Informationen |
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6. Heilpädagogische Tagesstätte
... für Schulkinder mit auffälligen Verhaltensweisen
oder Entwicklungsverzögerungen
Die Betreuung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte
wird angeboten für Kinder mit massiven Verhaltensauffälligkeiten
aus Familien, die wegen familiärer Schwierigkeiten intensive
Unterstützung benötigen. Sie ist die geeignete Form der
Hilfe, wenn eine auf einige Stunden in der Woche ausgerichtete ambulante
Hilfe nicht mehr ausreicht, aber eine Unterbringung der Kinder außerhalb
der Familie nicht angezeigt ist.
Durch die Heilpädagogischen Tagesstätten finden Eltern
Hilfe für Ihr Kind an allen Schultagen ab Unterrichtsschluss
und zum Teil in den Ferien. Dort erfolgt eine intensive Förderung
der Kinder, die Selbstwertprobleme, Schwierigkeiten mit anderen
Menschen, Lern- und Leistungsprobleme und Entwicklungsverzögerungen
haben.
Antragstellung
beim Allgemeinen Sozialdienst und mehr ...
Die Abklärung, ob die Betreuung in einer Heilpädagogischen
Tagesstätte erforderlich und geeignet ist, leistet die „Beratungsstelle
für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten
oder Behinderungen“ beim Gesundheitsamt Nürnberg.
Gesundheitsamt
Nürnberg
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7.
Vollzeitpflege
... für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige
Die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch
eine Pflegefamilie ist eine Form der Hilfe, wenn Kinder bzw. junge
Menschen für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer nicht
bei ihren Eltern leben können.
Mehr auf unseren Seiten "Pflegekinder-
Pflegeeltern"
Fragen? Persönliche
Auskunft durch den Pflegekinderdienst
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8. Heimerziehung
... für Kinder & Jugendliche
Die Betreuung und Erziehung in Form von Heimerziehung ist erforderlich,
wenn Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gründen nicht
(mehr) in ihrer Familie leben können oder dort nicht die nötige
Förderung und Betreuung erhalten (können) und eine Vermittlung
in eine Pflegefamilie nicht möglich bzw. nicht die richtige
Form der Hilfe ist.
Heimerziehung ist entweder in familienähnlicher Form oder
in Gruppen organisiert. Sie wird von verschiedenen Organisationen
angeboten.
Antragstellung
beim Allgemeinen Sozialdienst und mehr ... |
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Unser
Kinder- & Jugendheim
Wir haben ein eigenes Kinder- und Jugendheim mit Wohngruppen für
Kinder und Jugendliche sowie eien Wohngruppe mit Elterntraining.
Möchten Sie mehr darüber wissen?
Seite
"Kinder- und Jugendheim" |
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9. Betreutes Wohnen
... für ältere Jugendliche und junge Volljährige
Für Jugendliche und junge Volljährige, die nicht mehr
bei ihren Eltern leben können und keine Betreuung rund um die
Uhr mehr brauchen, aber noch in einigen Lebensbereichen Unterstützung
zum selbständigen Leben benötigen, kann betreutes Wohnen
die geeignete Unterstützung sein. Durch sozialpädagogische
Fachkräfte wird stundenweise gezielt Unterstützung zur
Lebensbewältigung angeboten. Die Jugendlichen wohnen entweder
in Wohngruppen oder in der eigenen Wohnung – je nach Grad
der Selbständigkeit.
Konzeption
als Download (PDF-Datei, 123 KB, 10 Seiten)
Kontakt
und weitere Informationen |
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10.
Ambulante Intensive Begleitung (AIB)
... für Jugendliche und junge Volljährige
Die Ambulante Intensive Begleitung ist ein intensives und flexibles,
auf 90 Tage begrenztes Angebot der Jugendhilfe.
Es ist entwickelt worden für Jugendliche und junge Volljährige,
die zwischen 14 und 21 Jahren alt sind, deren Leben durch Krisen
gekennzeichnet ist und die in verschiedenen Bereichen Probleme haben.
Das können Schwierigkeiten mit der Polizei, der Justiz, mit
der Schule oder in der Ausbildung sein, (drohende) Obdachlosigkeit
oder das Gefühl, nicht zu wissen wie es weitergeht.
Voraussetzung ist das Interesse der Jugendlichen, etwas zu verändern.
Die jungen Menschen haben in der Regel Ressourcen, die bei einer
gezielten Unterstützung eine Stabilisierung der Lebenssituation
erwarten lassen.
Das Ziel von AIB ist die (Re-)Integration des Jugendlichen in ein
stabiles Umfeld durch alte oder neue Unterstützer, die ihn
auch noch nach den drei Monaten der Begleitung durch AIB unterstützen
und ihm weiterhelfen. Die praktische Hilfe steht im Vordergrund.
Unterstützer
können aus der weiteren Umgebung der Familie (Großeltern,
Paten, ...) oder dem Freundes- oder Bekanntenkreis stammen, es können
ehemalige Lehrer sein, Trainer, Mitarbeiter von Ämtern oder
Behörden, ...
Konzeption
(PDF, 119 KB, 11 S.)
Projektbericht
(PDF, 323 KB, 28 S.)
Kontakt
und weitere Informationen |
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11. Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
... für Jugendliche und junge Volljährige
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist Jugendliche
ab 14 Jahren und in Ausnahmefällen für junge Volljährige,
die entweder in ihrem Elternhaus oder außerhalb leben. Viele
dieser jungen Menschen haben sich (manchmal nur vorübergehend)
vom Elternhaus gelöst, sind orientierungslos und halten sich
vielleicht in einer Jugendlichen-Szene oder Subkultur auf. Sie sind
von der „gängigen“ Jugendhilfe nur schwer erreichbar.
Die Lebenssituation der jungen Menschen ist häufig geprägt
durch negative Vorerfahrungen wie Beziehungsabbrüche, Gewalt,
, Strafffälligkeit, Vernachlässigung, Suchtmittelkonsum,
etc.
Die Betreuung erfolgt durch eine sozialpädagogische Fachkraft.
Gemeinsam mit dieser werden einzelne Schritte zur selbständigen
Lebensführung eingeübt. Die Hilfe knüpft jeweils
an die momentane Lebenssituation des jungen Menschen an.
Kontakt
und weitere Informationen |
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Ihre Beteiligung
Ihre Beteiligung ist gefragt. Sie ist Grundlage für das Gelingen
der Hilfe. Ohne Mitwirkung und Beteiligung der Eltern, der Kinder
und Jugendlichen kann natürlich eine Hilfe nicht erfolgreich
sein. Der Erfolg hängt stark davon ab, wie gut alle Beteiligten
zusammen arbeiten. |
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Datenschutz & Schweigepflicht
Im Rahmen der Beratungsgespräche und Vorbereitung der Hilfe
zur Erziehung, erfahren die Fachkräfte der sozialen Dienste
von den Eltern, Kindern oder Jugendlichen viel über die Familie
und einzelne Familienmitglieder.
Es handelt sich um Informationen über die aktuelle, oft problematische
Situation, um rechtliche Dinge wie die elterliche Sorge, wer wo
wohnt, aber auch, was durch eine Hilfe geleistet und erreicht werden
soll. Selbstverständlich dürfen diese Informationen nicht
ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden.
Die zuständigen Stellen im Jugendamt und im Allgemeinen Sozialdienst
benötigen Informationen und Daten, um die Hilfe leisten zu
können. Die Daten dürfen allerdings nur im Rahmen der
Aufgaben verwendet werden.
Ist das Hinzuziehen weiterer Fachkräfte, wie zum Beispiel
von der Erziehungsberatung, erforderlich, wird vorher mit den Familien
besprochen, welche für die Beratung wichtigen Informationen
weitergegeben werden sollten.
Eine automatische Information anderer Stellen findet nicht statt.
Die Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte, wie Nachbarn, Arbeitgeber
oder Schule ist ausgeschlossen. |
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Broschüren zu "Hilfe zur Erziehung" mit Informationen
für Eltern
Die Broschüren, die von der "Kampagne Erziehung"
für Eltern erstellt wurden, enthalten Informationen über
die verschiedenen Arten von Hilfen zur Erziehung, über Antragstellung,
Kosten etc. Sie stehen zum Download in deutscher, russischer und
türkischer Sprache zur Verfügung.
deutsch
(PDF-Datei, 359 KB, 18 Seiten)
russisch (PDF-Datei, 462 KB, 18 Seiten)
türkisch
(PDF-Datei, 541 KB, 18 Seiten) |
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