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  Das Jugendamt der Stadt Nürnberg   Im Referat für Jugend, Familie und Soziales
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Für Eltern - Beurkundungen

   
 
Grafik: zeichnen einer Urkunde
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Allgemeine Informationen

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Beurkundungen / Unterlagen

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Terminvereinbarung

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Wichtige Hinweise / Kosten

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Kontakt / Zuständigkeit

 
 

Allgemeine Informationen

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

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Welche Erklärungen können beim Jugendamt beurkundet werden und welche Unterlagen sind erforderlich?

1. Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • voraussichtlicher Geburtstermin (nur vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsanzeige
  • Name und Geburtsdatum der Mutter

Grafik: Pfeil Informationen zur Vaterschaft

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

2. Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindes

Grafik: Pfeil Informationen zur Zustimmungserklärung

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis, dass der Scheidungsantrag bereits vor der Geburt des Kindes anhängig war
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)

Grafik: Pfeil Informationen zur "Scheinvaterschaft"

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

Grafik: Nach oben
 

5. Sorgeerklärung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters (ersatzweise: beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung/en)

Grafik: Pfeil Informationen zur Sorgeerklärung

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde

Grafik: Pfeil Informationen zum Unterhaltstitel

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)

Grafik: Pfeil Informationen zum Unterhaltstitel

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil oder dessen Rechtsanwalt)

Grafik: Pfeil Informationen zum Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

Grafik: Pfeil Informationen zum Widerruf der Vaterschaftsanerkennung

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

10. Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Adoptionsvorschlag im Original

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

11. Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind
      (§ 1746 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einwilligungserklärung

Wichtig: Sofern das Kind bereits 14 Jahre alt ist, wird hierfür nicht die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter benötigt.

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

  Grafik: Nach oben
 

12. Erklärung des Vaters über den Verzicht auf die Übertragung der Sorge (§ 1747 Absatz 3 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters

Grafik: Pfeil nach unten Terminvergabe: Siehe Hinweis

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Grafik: Trennlinie
 

Terminvereinbarung

Zur Vermeidung von langen Wartezeiten werden Termine für die Beurkundungen vergeben. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor dem von Ihnen gewünschten Termin telefonisch an die Urkundenabteilung unter der Nummer 09 11 / 2 31-34 89.

Sie können dabei gleich abklären, ob unter Umständen in Ihrem Fall neben den oben aufgeführten Unterlagen noch weitere Dokumente erforderlich sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Termine leicht verschieben können, falls eine vorher stattfindende Beurkundung unvorhergesehen mehr Zeit in Anspruch nimmt.

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Grafik: Trennlinie
 

Wichtige Hinweise / Kosten

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher erforderlich. Hierfür können nicht herangezogen werden:

  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Eltern oder Kinder
  • Geschwister
  • Schwager oder Schwägerin
  • Schwiegereltern
  • der andere Elternteil

Die Beurkundung der oben aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.

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Kontakt

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt

Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft
Dietzstraße 4 (3. Stock, Zi. 323), 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse

Grafik: Pfeil Öffnungszeiten

Hier erfahren Sie, wer für Sie zuständig ist:

Hinweisgrafik Download Liste A bis Z (relevant ist der Nachname des Kindes)

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