| |
Für Eltern - Beurkundungen |
| |
|
| |
|
|
|
| |
Allgemeine Informationen
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz
die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter
einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift
über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form.
Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden,
die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden. |
|

 |
| |
Welche Erklärungen können beim Jugendamt
beurkundet werden und welche Unterlagen sind erforderlich?
1. Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- voraussichtlicher Geburtstermin (nur vor Geburt)
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsanzeige
- Name und Geburtsdatum der Mutter
Informationen
zur Vaterschaft
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
2.
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Kindes
Informationen
zur Zustimmungserklärung
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
3. Zustimmungserklärung
des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis, dass der Scheidungsantrag bereits vor der Geburt des
Kindes anhängig war
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits
erfolgt)
Informationen
zur "Scheinvaterschaft"
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil,
Sorgeerklärung)
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
|
 |
| |
5. Sorgeerklärung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters (ersatzweise:
beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte
Abschrift der Zustimmungserklärung/en)
Informationen
zur Sorgeerklärung
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung,
sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden
Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen
Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde
Informationen zum Unterhaltstitel
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung,
sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche
Festsetzung, etc.)
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden
Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen
Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
Informationen
zum Unterhaltstitel
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden
Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil oder dessen
Rechtsanwalt)
Informationen
zum Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Informationen
zum Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
10. Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines
ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Adoptionsvorschlag im Original
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
11. Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als
Kind
(§ 1746 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einwilligungserklärung
Wichtig: Sofern das Kind bereits
14 Jahre alt ist, wird hierfür nicht die Zustimmungserklärung
der gesetzlichen Vertreter benötigt.
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
| |
 |
| |
12. Erklärung des Vaters über den Verzicht auf die
Übertragung der Sorge (§ 1747 Absatz 3 Nr. 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde
mit Eintragung des Vaters
Terminvergabe:
Siehe Hinweis
|
|

 |
| |
Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten werden Termine für
die Beurkundungen vergeben. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor
dem von Ihnen gewünschten Termin telefonisch an die Urkundenabteilung
unter der Nummer 09 11 / 2 31-34
89.
Sie können dabei gleich abklären, ob unter Umständen
in Ihrem Fall neben den oben aufgeführten Unterlagen noch weitere
Dokumente erforderlich sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Termine
leicht verschieben können, falls eine vorher stattfindende
Beurkundung unvorhergesehen mehr Zeit in Anspruch nimmt. |
|

 |
| |
Wichtige Hinweise / Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend
Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher
erforderlich. Hierfür können nicht
herangezogen werden:
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Eltern oder Kinder
- Geschwister
- Schwager oder Schwägerin
- Schwiegereltern
- der andere Elternteil
Die Beurkundung der oben aufgeführten Erklärungen beim
Jugendamt ist kostenfrei. |
|

 |
| |
Kontakt
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft
Dietzstraße
4 (3. Stock, Zi. 323), 90443 Nürnberg
Telefonnummer,
Fax und E-Mail-Adresse
Öffnungszeiten
Hier erfahren Sie, wer für Sie zuständig
ist:
Liste
A bis Z (relevant ist der Nachname des Kindes)
|
| |
 |
| |
|
| |
Adressen-Übersichtsseite |
| |
|