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Für Eltern: Infos &
Recht - Jugendschutz |
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Kinder- und Jugendschutz
... ist eine zentrale Aufgabe unseres Amtes und koordiniert diesen
Aufgabenbereich für unsere Handlungsfelder und kooperiert mit
externen Stellen wie Polizei, Kinderschutzbund etc.
Mehr
über das "Arbeitsprogramm Kinder- und Jugendschutz"
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Ziele des Kinder- und Jugendschutzes
- will Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung fördern und eine positive Kultur des Aufwachsens
schaffen, in der potenzielle Gefährdungen wenig Chancen zur
Entfaltung haben.
- will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden
Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit hinführen.
- will Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen,
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu
schützen.
- achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, vor
allem auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
- befasst sich mit der Thematik des Jugendmedienschutzes (z. B.
Computerspiele, Internet, medienpädagogische Informationen)
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Adressaten des Kinder-
und Jugendschutzes sind ...
Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte,
Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe und Schulen, Gewerbetreibende
und Veranstalter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger. |
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Angebote & Maßnahmen des Kinder-
und Jugendschutzes
- Information, Beratung,
- Bildungs- und Freizeitprogramme,
- Schulung und Fortbildung von Fachkräften,
- Jugendschutzkontrollen,
- sowie Ausnahmegenehmigungen für Jugendveranstaltungen
(JuSchG) und nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit:
Das Gesetz regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren
und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt
in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen. Außerdem
werden Regelungen für jugendgefährdende Medien getroffen.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes
können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld
bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Sie können hier die aktuelle,
nicht-amtliche Fassung abrufen, die amtliche Fassung eines Gesetzes
finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Das Jugendschutzgesetz zum Download finden Sie in der Internetpräsentation
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
BMFSFJ:
Das Jugendschutzgesetz zum Download
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Informationsmaterial - Broschüren von A
bis Z
Zu oft recht brisanten Themen haben wir für Sie Informationen
zusammengestellt, die Ihnen und Ihren Kindern den (Erziehungs-)Alltag
erleichtern helfen sollen.
Hinweis: Das mit (Faltblatt) oder (Broschüre)
versehene Material können Sie auch bei uns in der Dietzstraße
4, im "BürgerinformationsZentrum" am Hauptmarkt 18
oder bei der "Jugend Information" im K4, Königstraße
93, abholen.
- Alkohol: Jugendliche & Alkohol
– Verboten & erlaubt? (Faltblatt)
Ein brisantes Thema - nicht nur für Eltern. Der Alkoholkonsum
von nicht wenigen Jugendlichen beginnt zu früh und nimmt
riskante Muster an. Ein Grund, genau hinzuschauen.
Download
Faltblatt "Jugendliche - Alkohol"
(PDF, 687 KB)
- Alkohol: Jugendliche und Führerschein
(Faltblatt)
Antworten auf Fragen, die für junge Leute relevant sind,
die den Führerschein machen wollen oder ihn bereits haben.
Mit vielen Tipps, wie Probleme zu verhindern sind. Informationen
für junge Leute, Eltern und Pädagogen/innen.
Download Faltblatt "Führerschein" (PDF-Datei,
570 KB)
- Alkohol, Drogen, Tabletten - Keine
Flucht in die Sucht (Faltblatt) Suchtprävention und -beratung.
Informationen zum Konsum von Suchtmitteln.
Was ist wichtig! Wer hilft in Nürnberg?
Download der Broschüre "Alkohol,
Drogen ..." (PDF, 213 KB, 24 S.)
- Alkohol - Von der Party in die Notaufnahme
(Broschüre)
Download
(PDF, 240 KB, 25 S.)
- Arbeiten - Ab welchem Alter wie
lange?
Eigenes Geld zu verdienen, um das Taschengeld aufzubessern oder
sich besondere Wünsche zu erfüllen, ist für viele
Jugendliche ein wichtiges Thema. Hier finden Sie die Infos kompakt
zusammengestellt.
Download
"Arbeiten ..." (PDF, 36 KB,
1 S.)
- Chats: Jugendliche - Chats und Soziale
Netzwerke.
Freizeitspaß oder Cybersex? (Faltblatt)
Infos und Sicherheitstipps für Kinder, Jugendliche,
Eltern ... für den ganz speziellen Bereich der Computernutzung,
Chats und Soziale Netzwerke.
Download
Faltblatt (PDF, 560 KB, 14 S.)
- Computersucht: Jugendliche und Computersucht.
Ständig Stress um den PC? (Faltblatt, Neuauflage 11/2011)
Hilfreiche Informationen über ein in den letzten Jahren für
viele Familien brisant gewordenes Thema. Unterstützung beim
Einräumen von Freiräumen und Setzen von Grenzen.
Download
Faltblatt "Computersucht ..." (PDF,
420 KB, 10 S.)
- Erziehungsbeauftragte Person
Wann darf ein Minderjähriger ohne Eltern in Begleitung einer
volljährigen Person länger ausgehen, z.B. nach Mitternacht
in die Disco ...?
Download
"Erziehungsbeauftragte Person" (PDF,
40 KB, 2 S.)
- FERIENKALENDER mit Infos zu den
Jugendschutzbestimmungen Ausgehen (Disco, Gaststätten
...), Alkohol kaufen/trinken, Rauchen ... Was ist in welchem Alter
erlaubt und was nicht? Mit Notfall-Rufnummern für Nürnberger
Kinder und Jugendliche.
Download
Ferienkalender 2012 (PDF,
213 KB, 2 S.)
- Handys: Jugendliche und Handys
- Risiken und Nutzen (Faltblatt) Unaufhaltsam haben die
neuen Medien und auch Handys die Lebenswelt von Jugendlichen erobert.
Doch nicht alle Funktionen sind unbedenklich.
Download
Faltblatt" Jugendliche & Handys .." (PDF,
520 KB, 14 S.)
- ROCK im Park - Auflagen
Bestimmungen für die Teilnahme mit/ohne Begleitung. Altersgrenzen.
Jugendschutzauflagen
für Rock im Park (PDF, 36 KB, 1
S.)
- Schul-Tanzveranstaltungen
Die Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes werden für
die unterschiedlichen Formen von Schülerpartys - organisiert
von Schulen, Schülermitverwaltung oder kommerziellen Diskotheken
- vorgestellt.
Jugendschutzbestimmungen
und Schulparty (PDF, 50 KB, 2 S.)
- Sexualität: Jugendliche und
Sexualität – Verboten & erlaubt? (Faltblatt)
Für Außenstehende manchmal nicht nachvollziehbar, aber
für Eltern ein sensibles und wichtiges Thema.
Download Faltblatt "Sexualität" (PDF,
66 KB, 2 S.)
- Taschengeld: "Die Taschengeldfrage
– Warum? Wofür? Wieviel? Wie?" (Faltblatt)
Kennen Sie eine Familie ohne Diskussionen über dieses Thema?
Diese ist wohl eher die Ausnahme. Die Informationen erleichtern
Ihnen und Ihrem Kind den Umgang mit dem Thema Taschengeld.
Download
Faltblatt "Taschengeld ..." (PDF,
408 KB, 8 S.)
- Verträge mit Minderjährigen
– Gültig oder nicht gültig?(Faltblatt)
Ein Thema, das manchmal erst dann Beachtung findet, wenn "das
Kind in den Brunnen" gefallen ist, wenn also ein Vertrag
mit unangenehmen Folgen geschlossen wurde.
Download
Faltblatt "Verträge ..." (PDF,
432 KB, 10 S.)
Material-Bestell-Liste Jugendschutz
Download
... (PDF, 40 KB, 1 Seite)
Interessante Broschüren für Jugendliche, Eltern und pädagogische
Fachkräfte (z.B. "Tattoos & Piercings", "Poker",
"Endlich 18" ... ) finden sich auf den Internetseiten
der Jugendinformation des Kreisjugendringes Nürnberg-Stadt.
www.jugendinformation-nuernberg.de
Weitere
Informationen & Broschüren des Jugendamtes zum Download
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Internetcafés
und Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutzbestimmungen und Auflagen
Das Internet ist für Jugendliche zu einem zentralen Medium
geworden. Ob aus Ermangelung eines Zugangs im häuslichen Bereich
oder als Freizeitbeschäftigung alleine oder zusammen mit der
Clique, Internetcafés sind ein Anziehungspunkt für junge
Menschen. Betreiber von Internetcafés erhalten von uns Informationen
über für sie geltende Jugendschutzbestimmungen und Auflagen.
Jugendschutz-Info
für Betreiber von Internetcafes (71 KB, 1 S.)
Info
des Ordnungsamts: Internetcafé ja/nein? (25
KB, 1 S.) |
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Muster-Hausordnung für öffentliche
Veranstaltungen (Feste & Feiern im Bierzelt oder Freiluft-Feste)
Der Nürnberger Jugendschutzbeauftragte schlägt Veranstaltern
von öffentlichen Festen und Feiern eine "Muster-Hausordnung"
zum Aushängen vor. Damit kommen die Veranstalter einerseits
ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
nach. Darüber hinaus stellen sie sich Ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung für junge Menschen. Ein wichtiger Punkt bezieht
sich auf den Umgang mit Minderjährigen und dem Thema Alkohol.
Die Vorlage enthält auch Vorschriften des Gaststättengesetzes
und Hinweise zum eigenen Hausrecht.
Muster-Hausordnung
zum Download (PDF-Datei, 1 Seite, 45 KB)
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Jugendschutz-Aushangtafel für Gaststätten,
Cafés, Discos, Spielhallen, Internetcafés, Imbissbuden
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Nürnberger Gewerbetreibende erhalten die zum Aushang vorgeschriebene
aktuelle Jugendschutztafel immer kostenlos entweder bei uns oder
beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Achtung: Geschäftstüchtige Firmen versuchen seit geraumer
Zeit per Telefon, „Jugendschutzabos“ teuer zu verkaufen.
Das Jugendamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Gewerbetreibender
die hohen Kosten (knapp unter 100 €) berappen muss, um eine
aktuelle Jugendschutztafel zu erhalten. Diese Firmen sind auch nicht
im Auftrag der Stadt Nürnberg tätig, also weder im Auftrag
des Jugendamtes noch im Auftrag des Ordnungsamtes! |
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Kontrolle des Alters
Für das laufende Kalenderjahr sieht man auf einen Blick, welche
Jahrgänge im laufenden Jahr über 18 Jahre alt sind bzw.
16, 17 oder 18 Jahre alt werden oder unter 16 Jahre sind.
Diese Altersgrenzen sind im Jugendschutzgesetz besonders wichtig
beim Verkauf/Genuss von Bier, Wein, Sekt, Schnaps und Tabak.
Die farbige Tabelle eignet sich auch als Aushang an Kassen oder
Einlasskontrollstellen.
Tabelle
Kontrolle des Alters zum Download (25 KB,
1 S.)
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Alkoholprävention
Ein wichtiger Baustein der Alkoholprävention der Stadt Nürnberg
ist der ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz. Neben den präventiven
Maßnahmen wurden auch eine Reihe restriktiver Maßnahmen
ergriffen:
- Zusammenarbeit mit Polizei/Rechtsamt und Ordnungsamt
- engmaschige Kontrollen
- Verschärfung der Auflagen nach dem Jugendschutzgesetz
- Erhöhung des Ordnungswidrigkeiten-Bußgeldes
- Information des Gaststättenverbandes
- Gastwirte-Ausbildung IHK
- Aktion gegen "Sauf- und Billigpartys"
- Aufklärungskampagnen für alle Nürnberger Tankstellen
- Drehtafeln Jugendschutz und Altersbestimmung
- Zusammenarbeit mit Bürgerämtern (Kirchweihen)
- Meldungen von Schulen/Jugendeinrichtungen
- Zusammenarbeit mit Faschingsvereinen
- Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen auf den Seiten Alkoholprävention
mehr
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2. Preis für unser Programm "Alkoholprävention"
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beim bundesweiten Wettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler
Suchtprävention –Suchtprävention für Kinder
und Jugendliche vor Ort“, der von der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung im Jahr 2009 zum vierten Mal durchgeführt wurde.
Auszug aus der Laudatio:
„Die Stadt Nürnberg verfolgt mit Ihrem Arbeitsprogramm
Alkoholprävention einen systematischen, breiten und differenzierten
Ansatz. Überzeugend ist insbesondere die professionelle und
tiefgehende Ausgangsanalyse, aus der sich die Arbeitsschwerpunkte
ableiten. Ebenfalls überzeugend ist die Zielgruppengenauigkeit
(Gebiete, Milieus, Geschlechter).
Alle relevanten Zielgruppen werden von dem Arbeitsprogramm erreicht:
Kinder und Jugendliche, Eltern, Fachkräfte aus Jugendhilfe
und Schule, institutionelle Kooperationspartner, Multiplikatoren,
Gewerbetreibende, Veranstalter sowie die Öffentlichkeit“.
Das Arbeitsprogramm Alkoholprävention des Jugendamtes Nürnberg
kombiniert Ansätze aus dem erzieherischen und ordnungsrechtlichen
Kinder- und Jugendschutz, der Suchtprävention sowie der Angebote
Offener Jugendarbeit (Streetwork, Jugendtreffs, Kinder- und Jugendhäuser),
ist kommunalpolitisch und finanziell dauerhaft abgesichert und auf
Nachhaltigkeit angelegt."
Der Preis wurde am 26. Juni 2009 in Berlin durch die Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine
Bätzing an
- Claudia Arabackyj, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der
Stadt Nürnberg,
- Kurt Gref (Leiter der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe
des Jugendamtes),
- Renate Rumrich (für Suchtprävention zuständige
Mitarbeiterin im Jugendamt),
- und Helmut Popp (Kinder- und Jugendschutz der Stadt Nürnberg),
überreicht.
http://kommunale-suchtpraevention.de
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Informationen zum Jugendmedienschutz
Ausführliche Informationen zum Erzieherischen und Ordnungsrechtlichen
Jugendmedienschutz finden Sie unter:
www.jugendmedienschutz.nuernberg.de
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Kontakt
Kinder- und Jugendschutz
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Fax 09 11 / 2 31-33 84
E-Mailjugendschutz
< Spamschutzverschlüsselung >
(at) stadt.nuernberg.de
Helmut Popp
Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz
Telefon 09 11 / 2 31-85 85
(Montag - Freitag, Termine nach Vereinbarung)
Timo Rabe
Alkoholprävention und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Telefon 09 11 / 2 31-1 41 36
(Dienstag - Freitag, Termine nach Vereinbarung)
Michael Posset
Jugendmedienschutz
Telefon 09 11 / 2 31-1 41 35
(Montag - Mittwoch, Termine nach Vereinbarung) |
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