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Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

   
 
 
Grafik: Pfeil nach unten

Arbeitsgemeinschaft Kita

 
Grafik: Pfeil nach unten

Arbeitsgemeinschaft HzE

 
Grafik: Pfeil nach unten
Arbeitsgemeinschaft EB
   
 

In Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen."

 
 

Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen (AG Kita)

Ziele und Aufgaben

Der Nürnberg Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2008 die Bildung einer AG Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII zum 01.01.2009 beschlossen.

Ziele und Aufgaben der AG § 78 sind die Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), insbesondere die Verbesserung des Leistungsangebotes in Nürnberg - orientiert an den Bedürfnissen der Kinder und deren Familien.

Die AG § 78 Kita möchte den Informations- und Fachaustausch ausbauen und kann Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss erarbeiten.

Hinweisgrafik Download Geschäftsordnung der AG 78 - Kita (PDF, 32 KB, 3 Seiten)

Zusammensetzung

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich zusammen aus 25 Vertreterinnen und Vertretern von freigemeinnützigen und sonstigen Träger sowie des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe (hier: Jugendamtsleitung und Bereichsleitung „Kindertageseinrichtungen, Häuser für Familien und Tagespflege“ sowie dem Geschäftsführer).

Die Nürnberger Trägervielfalt ist in 3 Kategorien eingeteilt: Evangelisch, katholisch und freigemeinnützige / sonstige Träger. Jeweils 500 Kita-Plätze des Trägers ergeben 1 Stimme. So sind evangelische Kitas durch 9 stimmberechtigte Mitglieder vertreten, die katholischen haben 7 stimmberechtigte Mitglieder und die freigemeinnützigen sowie sonstigen Träger sind mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

Hinweisgrafik Download Mitglieder der AG 78 - Kita (PDF, 45 KB, 1 Seite)

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Sprecher/innengremium und Geschäftsführung

Das Sprecher/innengremium wird durch Vertreterinnen und Vertreter aus den 3 Kategorien und drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe besetzt. Aufgaben des Sprecher/innengremiums sind die Vorbereitung der Sitzungen, Festlegung der Tagesordnung, Protokollführung sowie Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen.

Sprecherinnen bzw. Sprecher:

Evangelische Träger:
Gerhard Gruner (Stellvertreterin: Cornelia Maria Götz)

Katholische Träger:
Alexander Gießen (Stellvertreter: Dr. Matthias Schneider)

Sonstige Träger:
Christiane Stein (Stellvertreterin: Bärbel Bebensee)

Die Geschäftsführung der AG § 78 liegt beim Jugendamt.

Sitzungen

Die Arbeitsgemeinschaft legt zu Beginn eines jeden Jahres zwei Sitzungstermine fest. Die Konstituierung der AG § 78 Kita hat am 19.2.2009 stattgefunden.

Die AG § 78 Kita kann bei Bedarf Vertreterinnen und Vertreter sachverwandter Bereiche oder für die Kooperation wichtige Institutionen oder Bereiche beratend hinzuziehen.

Grafik: Pfeil Kontakt: Bereich 1, Fachliche Planung

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Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung

Kontakt:

Herbert Bystrich

Tel.: (0911) 231 - 28 54

Fax: (0911) 231 - 84 77

E-Mail: jugendamt < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

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Grafik: Trennlinie
 

Arbeitsgemeinschaft Erziehungsberatung:

Tel.: (0911) 231-3208

Fax: (0911) 231-3488

E-Mail: jb2 < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

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