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Amt
für Ausbildungsförderung |
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Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
AFBG (Meister-BAföG) |
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Meister-BAföG oder BAföG?
Der Tabelle können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler-
oder Meister-BAföG in Frage kommt.
Schularten in Bayern |
BAföG |
Meister-BAföG |
| Gymnasien und Fachoberschulen
ab Klasse 10
Einjährige Berufsfachschulen |
Förderung nur bedingt möglich als vom Einkommen
der Eltern abhängiger Zuschuss |
nein |
| Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung
nicht voraussetzt und die in mindestens 2 Jahren einen berufsqualifizierenden
Abschluss vermitteln. |
Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern |
nein |
| Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung
voraussetzt. |
Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern |
Zuschuss und Darlehen für Schulgeld und zum Lebensunterhalt,
unabhängig vom Elterneinkommen |
| Fachakademien |
je 50 % Förderung und Darlehen abhängig vom
Elterneinkommen |
Zuschuss und Darlehen für Schulgeld und zum Lebensunterhalt,
unabhängig vom Elterneinkommen |
| Praktika zu förderfähigen Ausbildungen |
wie die entsprechende Ausbildungsstätte |
nein |
| Hermann-Kesten-Kolleg
Berufsoberschule
Abendgymnasium |
Zuschuss unabhängig vom Elterneinkommen |
nein |
| Abendrealschule, Vorkurse Hermann-Kesten-Kolleg und Vorstufen
Berufsoberschule |
Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern |
nein |
| Bildungsstätten, die auf
öffentlich-rechtliche
Fortbildungsprüfungen
vorbereiten, wie z.B.
- Meister/in,
- Betriebs- bzw. Fachwirt/in,
- Fachpfleger/in,
- Techniker/in,
- Informatiker/in
|
nein |
Beginn der Ausbildung
im Jahr 2005: insgesamt 32 % Zuschuss
Beginn der Ausbildung
nach dem 1.1.2006: 30,5 % Zuschuss
ansonsten Darlehen
für Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren;
bei Vollzeit zusätzlich
Unterhaltsbeiträge |
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Ziel der individuellen Förderung nach dem
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist
es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen
Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen.
Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den Ämtern für
Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden
übertragen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet beim
Bundesministerium
für Bildung und Forschung – Meister-BAföG
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Voraussetzungen
- Abgeschlossene Erstausbildung in einem bundes- oder landesrechtlich
anerkannten Beruf.
- Die Fortbildungsmaßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche
Fortbildungsprüfungen vorbereiten, die über dem Niveau
einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines
Berufsfachschulabschlusses liegen oder
in Gesundheits- und Pflegeberufen den Richtlinien der Deutschen
Krankenhausgesellschaft entsprechen oder an staatlich anerkannten
Ergänzungsschulen durchgeführt werden.
- Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
und darf bestimmte Gesamtzeiträume nicht überschreiten.
Je nach Maßnahme sind bestimmte Mindestzahlen an wöchentlichen
Unterrichtsstunden vorgegeben.
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Antragstellung und Formulare
Erforderlich ist ein schriftlicher Formblatt-Antrag beim zuständigen
Amt für Ausbildungsförderung (Abgabe: per Post oder persönlich).
Die Antragsformulare erhalten Sie aus dem Internet beim
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
als Download.
Sie liegen außerdem zum Abholen bereit bei uns im Dienstleistungszentrum
U 25, Sandstraße 22 –24, 5. Stock.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 –
15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 – 12.30 Uhr
Lageplan
Sandstraße 22-24
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Förderungsbeginn
Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen wird vom Beginn
des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird,
wenn der Antrag bis zum entsprechenden Monatsende eingeht.
Förderungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt
werden, können erst ab Antragsmonat geleistet werden.
Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
erfolgt in der Regel in voller Höhe, wenn sie vor Ende der
Maßnahmeabschnitte beantragt wird.
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Förderungsumfang
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Höchstbetrag
von 10.226 € wie folgt gefördert: 2005 werden 32 %, ab
2006 dann 30,5 % der Kosten als Zuschuss gewährt.
Für die restlichen anfallenden Kosten kann ein Darlehen, das
bis zwei Jahre nach Ende der Fortbildungsmaßnahme zins- und
tilgungsfrei ist, beansprucht werden.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird abhängig von Familiengröße,
Vermögen (Freibetrag 35.791 EUR), Einkommen und dem Einkommen
des Ehegatten ein Unterhaltsbeitrag geleistet.
Der Unterhaltsbeitrag besteht aus einem monatlichen Zuschussanteil
und einem monatlichen Darlehen. (Darlehen ebenfalls bis 2 Jahre
nach Ausbildungsende zins- und tilgungsfrei)
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Ausschlussgründe
- Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen.
- Wenn für die Teilnahme an der Maßnahme bereits andere
Sozialleistungen erbracht werden.
- Wenn bereits ein Hochschulabschluss erworben wurde.
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Neu seit 1. Juli 2009 (Maßnahmebeginn)
- Alleinerziehende erhalten für Kinder bis zu 10 Jahren
je Kind einen Kinderbetreuungszuschlag i.H. von Monatlich 113
€ bis zum letzten Monat, in dem planmäßig Unterricht
stattfindet.
- Weitere Fortbildungsmaßnahmen können gefördert
werden, wenn für frühere Maßnahmen keine Förderung
nach dem Meister-BAfÖG in Anspruch genommen wurde.
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Kontakt
Amt für Ausbildungsförderung
Sandstraße 22 - 24, 5. Stock
90443 Nürnberg
Lageplan
Sandstraße 22-24
Die nächstgelegene Haltestelle öffentlicher
Verkehrsmittel ist die Haltestelle "Opernhaus" der U-Bahnlinie
2.
Telefonischer Ansagedienst: (0911) 231 - 34 76
Bei telefonischen Auskünften wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige Buchstabengruppe. Maßgeblich ist der Anfangsbuchstabe
des Nachnamens der Antragsberechtigten.
Buchstabe |
Telefon 09 11 |
A – Fe: |
2 31-85 34 |
Ff – Hod: |
2 31-24 63 |
Hoe - Kr: |
2 31-34 79 |
Ks - Sa: |
2 31-34 78 |
| Sb – Z: |
2 31-27 12 |
Telefax 09 11 / 2 31-55 70
E-Mail ausbildungsfoerderung
< Spamschutz > (at) stadt.nuernberg.de
Sprechzeiten:
Montag (ganztags) 8.30 – 15.30 Uhr
Dienstag (vormittags) 8.30 –
12.30 Uhr
Mittwoch (vormittags) 8.30 –
12.30 Uhr
Donnerstag (nachmittags) 13.30 –
15.30 Uhr
Freitag (vormittags) 8.30 –
12.30 Uhr
und nach Vereinbarung |
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Weitere Informationen und Antragsformulare
www.meister-bafoeg.info
A
n t r ä g e
Studienkredite:
www.kfw-foerderbank.de
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