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Berechnung: Zuschuss für Kita-Gebühren

   
 
Grafik: Rechner
Grafik: Pfeil nach unten
Berechnung des Zuschusses
Grafik: Pfeil nach unten
Berechnung der Belastungsgrenze
Grafik: Pfeil nach unten
Beispiele zur Berechnung
Grafik: Pfeil nach unten
Anzurechnendes Einkommen
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Anteiliger Zuschuss
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Änderungen des Einkommens
Grafik: Pfeil nach unten
Kontakt

Stand: 1. Januar 2012

 

Berechnung des Zuschusses für Kita-Gebühren

Einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Monatsbeiträgen bzw. den Monatsgebühren (bei städt. Einrichtungen) für Kindertageseinrichtungen haben Familien, denen nach einem bestimmten Berechnungsschema die Belastungen dafür nicht zuzumuten sind. Die Feststellung dieser "zumutbaren Belastung" geschieht durch die Gegenüberstellung einer Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben.

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Berechnung der Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze ergibt sich aus festgelegten Beträgen für den Haushaltsvorstand und jedes weitere Familienmitglied sowie aus den jeweils individuellen Beträgen für z.B. die Miete oder Versicherungen.

Liegt nun das Einkommen unter dieser Belastungsgrenze, kann der Beitrag in voller Höhe übernommen werden.

An zwei Beispielen (Stand: 1. Januar 2012) soll das System erläutert werden:

  • Der Grundbetrag für den Haushaltsvorstand beträgt 748 Euro.
  • Für jedes weitere Familienmitglied (neben dem Haushaltsvorstand) gilt ein Zuschlag in Höhe von 262 Euro.
  • Bei der Miete ist die sogenannte Mietobergrenze zu beachten. Die Mietobergrenze ist eine statistische Größe, die eine Aussage über die "Angemessenheit" der Miete unter Berücksichtigung der Anzahl der Familienmitglieder trifft.
  • Beiträge für Versicherungen, die nicht, wie zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, vermögensbildend sind, können angerechnet werden (wie u.a. Hausrat-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen).
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Beispiele zur Berechnung

1. Beispiel:
Leiblicher Vater und Mutter leben mit 2 Kindern zusammen (4 Personen)

 

Grundbetrag
für
Haushalts-
vorstand

Zuschlag für
jedes weitere
Familienmitglied

Miete

Versiche-
rungen

errechnete
Belastungs-
grenze

748 €

786 €
(262 € x 3)

667 €

40 €

2.241 €

 

 

 

2. Beispiel:
Die Mutter lebt mit 2 Kindern zusammen (3 Personen)

 

Grundbetrag
für
Haushalts-
vorstand

Zuschlag für
jedes weitere
Familienmitglied

Miete

Versiche-
rungen

errechnete
Belastungs-
grenze

748 €

524 €
(262 € x 2)

560 €

40 €

1.872 €

 

Anzurechnendes Einkommen

Nun wird der errechneten Belastungsgrenze das Einkommen gegenübergestellt.

Einkommen sind alle Beträge, die der Familie "zufließen". Also z.B. Nettoerwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltsbeiträge, Waisenrenten, Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen des Arbeitsamts etc.

Liegt das Einkommen unter der Belastungsgrenze, wird die Kindergartengebühr bzw. der -beitrag in voller Höhe übernommen.

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Anteiliger Zuschuss

Was ist, wenn das Einkommen höher ist, als die Belastungsgrenze?

Es handelt sich hierbei nicht um eine Grenze nach dem Motto "Alles oder nichts". Vielmehr gibt es eine Regelung, die den Übergang fließend gestaltet. Falls das Einkommen die Belastungsgrenze übersteigt, werden 70 % hiervon als sogenannter "Eigenanteil" auf die Gebühr angerechnet.

Beispiele:

 

Ihr Einkommen
übersteigt die
Belastungsgrenze
um

Mit 70 %
hiervon
beteiligen Sie sich an der
Gebühr /
Beitrag

Gebühr /
Beitrag
im Monat

Kostenbeteiligung
durch das
Jugendamt
= anteiliger Zuschuss

100 €

70 €

150 €

80 €

200 €

140 €

150 €

10 €

400 €

280 €

150 €

0 €

   
 

Wie Sie sehen, ist auch die Übernahme von Teilbeträgen möglich. Ein Ende der "Fahnenstange" ist jedoch erreicht, wenn 70 % aus dem Übersteigenden Betrag mehr als die Gebühr / der Beitrag sind.

Änderungen des Einkommens

Falls eine Übernahme möglich ist und sich in der Folgezeit an den Einkommensverhältnissen oder am Sozialhilfebezug etwas ändert, ist dies dem Jugendamt umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung.

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Grafik: Trennlinie
 

Kontakt:

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Wann hat die Wirtschaftliche Jugendhilfe geöffnet?

Grafik: Pfeil Öffnungszeiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Wer ist zuständig?

Grafik: Pfeil Regelung der Zuständigkeit

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