Betreuung von 3- bis 6-Jährigen in Häusern für
Kinder
Seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) ist die klare Alterstrennung in Kitas aufgehoben. In
Krippen werden weiterhin unter 3 Jahre alte Kinder betreut, in Kindergärten
Kinder ab ca. 2 1/2 Jahren bis zum Schuleintritt und in Horten Schulkinder.
In sogenannten Häusern für Kinder wird altersübergreifend
gearbeitet. Im Idealfall kann ein Kind vom Krippenalter bis zum
Ende der 4. Klasse in "seiner" Kita betreut werden.
In unseren 9 Häusern für Kinder werden auch Grundschulkinder
betreut
Adam-Klein-Str.
37a (Kindergarten + Hort)
Franz-Reichel-Ring
60 (Kindergarten + Hort)
Julius-Leber-Str.
106 (Kindergarten + Hort)
Kerschensteinerstr.
95 (Kindergarten + Hort)
Regenbogenstraße
79 (Kindergarten + Hort)
Regensburger
Str. 402 (Kindergarten + Hort)
Salzbrunner
Str. 59 (Kindergarten + Hort)
Sorger
Weg 5 (Kindergarten + Hort)
Weltenburger
Str. 126 (Kindergarten + Hort)
Weitere Informationen über Kindertageseinrichtungen als Haus
für Kinder finden Sie auf der Seite
Häuser
für Kinder
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