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Pflegekinder
- Pflegeeltern: Finanzielles |
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Pflegegeld
für die Vollzeit-Betreuung eines Kindes
in der eigenen Familie (nicht Tagespflege).
Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie natürlich
Anspruch auf Pflegegeld.
Das monatliche Pflegegeld setzt sich zusammen aus
- dem notwendigen Unterhalt für das Kind [in
Anlehnung an die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge nach
den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
der Regelbetragsverordnung] und
- dem Betrag für den Erziehungsaufwand. Diese im Pflegegeld
enthaltene Summe ist als Honorierung für die pädagogische
Arbeit der Pflegeeltern gedacht und wird zurzeit monatlich 240
€ angesetzt.
Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt.
1. Aktuelle Pflegegeldsätze des Jugendamts
der Stadt Nürnberg: |
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| Alter |
bis
zur
Vollendung
des 6. Lj. |
vom
7. Lj bis zur Vollendung des
12. Lj. |
ab
dem 13. Lj. |
| Pflegegeldpauschale
für in Nürnberg lebende
Pflegekinder/-jugendliche: |
690,00 €
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784,00 €
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908,00 €
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| Pauschale für Pflegekinder,
für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg Hilfe zur
Erziehung gewährt, mit der bis auf wenige Ausnahmen alle
einmaligen Beihilfen und Zuschüsse abgegolten sind: |
20,00 €
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20,00 €
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20,00 €
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| insgesamt |
710,00
€
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804,00
€
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928,00
€
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Für Pflegekinder, für die das Jugendamt
der Stadt Nürnberg zwar Hilfe zur Erziehung gewährt, die
jedoch ausserhalb Nürnbergs in einer Pflegefamilie leben, gelten
die jeweiligen Pflegesätze des Wohnorts der Pflegefamilie. |
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2. Einmalige finanzielle Beihilfen für
Pflegekinder
Die einmaligen finanziellen Beihilfen werden mit einer monatlichen
Pauschale von € 20,00 abgegolten.
Diese wird zusammen mit dem Pflegegeld zum Anfang des Monats überwiesen.
Daneben gibt es folgende Ausnahmen, für die das Jugendamt der
Stadt Nürnberg entweder auf Antrag oder automatisch Beihilfen
gewährt.
Art |
Betrag |
Erstausstattung für Möbel und Bekleidung |
Pauschal 715,00 € |
Ausstattung für Berufsanfänger |
auf Antrag und nach Bedarf |
Hilfen zur Verselbständigung |
auf Antrag und nach Bedarf |
Kindergartenbeitrag |
auf Antrag |
Weihnachtsbeihilfe |
42,00 € jährl., Anfang Dez. |
Ausstattung mit Kinderzimmer |
409,00 € |
Informationen zum Download:
Pflegegeld
- Vollzeitpflege (PDF, 51 KB, 1 Seite)
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Lohnsteuerkarte
Pflegekinder, die auf längere Zeit in einer Pflegefamilie
leben, können in die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen
werden. Dieser Eintrag erfolgt nicht automatisch, sondern muss jährlich
beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. |
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Kindergeld
Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehen Pflegepersonen für
ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches, auf
längere Dauer geplantes Band verbunden sind, Kindergeld zu.
Das Kindergeld wird anteilig - abhängig von der Anzahl der
im Haushalt lebenden Kinder - auf das Pflegegeld angerechnet. |
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Krankenversicherung
Pflegekinder können im Rahmen der Familienversicherung bei
der gesetzlichen Krankenkasse der Pflegeeltern mitversichert werden.
Sollte dies - z.B. bei privater Krankenversicherung - nicht möglich
sein, so kann das Jugendamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung
übernehmen, soweit sie angemessen sind. |
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Alterssicherung für Pflegepersonen
Aufgrund der Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts
haben Pflegepersonen seit dem 1.10.2005 Anspruch auf die hälftige
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.
Erstattungsfähig ist eine Alterssicherung bis maximal des
½ Mindestbeitrags für die freiwilligen Rentenversicherung,
also höchstens 39,00 € mtl. Die Erstattung wird nur einmal
je Pflegefamilie geleistet, unabhängig davon, wie viele Pflegekinder
betreut werden. |
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Unfallversicherung für Pflegepersonen
Mit Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts haben Pflegepersonen
seit dem 1.10.2005 Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen
für Beiträge zu einer Unfallversicherung.
Bitte informieren Sie sich näher bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
unseres Amtes (siehe unter "Kontakt") |
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Kontakt
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Bei Fragen zum Pflegegeld und zu einmaligen
Beihilfen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Wann hat die Wirtschaftliche Jugendhilfe geöffnet?
Öffnungszeiten
der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Wer ist zuständig?
Regelung
der Zuständigkeit
Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Telefon:
0911 / 231 - 26 86 (ASD-Zentrale)
Telefax: 0911 / 231 - 23 21
E-Mail: asd
< Spamschutzverschlüsselung >
(at) stadt.nuernberg.de
Weitere Informationen und Adressen
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