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Pflegekinder - Pflegeeltern: Finanzielles

   
 
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Pflegegeld

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Einmalige finanzielle Beihilfen

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Lohnsteuerkarte

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Kindergeld

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Krankenversicherung

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Alterssicherung

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Grafik: Pfeil nach unten Fragen zu Pflegegeld, Beihilfen?
Grafik: Pfeil nach unten Fragen zu Lohnsteuerkarte, Kindergeld, Krankenkasse?

 
 

Pflegegeld

für die Vollzeit-Betreuung eines Kindes in der eigenen Familie (nicht Tagespflege).

Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie natürlich Anspruch auf Pflegegeld.

Das monatliche Pflegegeld setzt sich zusammen aus

  1. dem notwendigen Unterhalt für das Kind [in Anlehnung an die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Regelbetragsverordnung] und
  2. dem Betrag für den Erziehungsaufwand. Diese im Pflegegeld enthaltene Summe ist als Honorierung für die pädagogische Arbeit der Pflegeeltern gedacht und wird zurzeit monatlich 240 € angesetzt.

Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt.

1. Aktuelle Pflegegeldsätze des Jugendamts der Stadt Nürnberg:

 

Alter

bis zur
Vollendung
des 6. Lj.

vom 7. Lj bis zur Vollendung des
12. Lj.

ab dem 13. Lj.

Pflegegeldpauschale
für in Nürnberg lebende
Pflegekinder/-jugendliche:


690,00 €


784,00 €


908,00 €

Pauschale für Pflegekinder, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg Hilfe zur Erziehung gewährt, mit der bis auf wenige Ausnahmen alle einmaligen Beihilfen und Zuschüsse abgegolten sind:

20,00 €

20,00 €

20,00 €

insgesamt

710,00 €

804,00 €

928,00 €

 

Für Pflegekinder, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg zwar Hilfe zur Erziehung gewährt, die jedoch ausserhalb Nürnbergs in einer Pflegefamilie leben, gelten die jeweiligen Pflegesätze des Wohnorts der Pflegefamilie.

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2. Einmalige finanzielle Beihilfen für Pflegekinder

Die einmaligen finanziellen Beihilfen werden mit einer monatlichen Pauschale von € 20,00 abgegolten. Diese wird zusammen mit dem Pflegegeld zum Anfang des Monats überwiesen.
Daneben gibt es folgende Ausnahmen, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg entweder auf Antrag oder automatisch Beihilfen gewährt.

Art

Betrag

Erstausstattung für Möbel und Bekleidung

Pauschal 715,00 €

Ausstattung für Berufsanfänger

auf Antrag und nach Bedarf

Hilfen zur Verselbständigung

auf Antrag und nach Bedarf

Kindergartenbeitrag

auf Antrag

Weihnachtsbeihilfe

42,00 € jährl., Anfang Dez.

Ausstattung mit Kinderzimmer

409,00 €

Informationen zum Download:

Hinweisgrafik Download Pflegegeld - Vollzeitpflege (PDF, 51 KB, 1 Seite)

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Lohnsteuerkarte

Pflegekinder, die auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben, können in die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen werden. Dieser Eintrag erfolgt nicht automatisch, sondern muss jährlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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Kindergeld

Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehen Pflegepersonen für ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer geplantes Band verbunden sind, Kindergeld zu.

Das Kindergeld wird anteilig - abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder - auf das Pflegegeld angerechnet.

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Krankenversicherung

Pflegekinder können im Rahmen der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse der Pflegeeltern mitversichert werden. Sollte dies - z.B. bei privater Krankenversicherung - nicht möglich sein, so kann das Jugendamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.

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Alterssicherung für Pflegepersonen

Aufgrund der Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts haben Pflegepersonen seit dem 1.10.2005 Anspruch auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

Erstattungsfähig ist eine Alterssicherung bis maximal des ½ Mindestbeitrags für die freiwilligen Rentenversicherung, also höchstens 39,00 € mtl. Die Erstattung wird nur einmal je Pflegefamilie geleistet, unabhängig davon, wie viele Pflegekinder betreut werden.

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Unfallversicherung für Pflegepersonen

Mit Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts haben Pflegepersonen seit dem 1.10.2005 Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung.
Bitte informieren Sie sich näher bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe unseres Amtes (siehe unter "Kontakt")

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Kontakt

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt

Bei Fragen zum Pflegegeld und zu einmaligen Beihilfen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Wann hat die Wirtschaftliche Jugendhilfe geöffnet?

Grafik: Pfeil Öffnungszeiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Wer ist zuständig?

Grafik: Pfeil Regelung der Zuständigkeit

 

Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Telefon: 0911 / 231 - 26 86 (ASD-Zentrale)

Telefax: 0911 / 231 - 23 21

E-Mail: asd < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

Grafik: Pfeil Weitere Informationen und Adressen

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