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Wir über uns
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt |
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Unsere Ziele
- Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden
oder abzubauen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu
beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
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Unsere Aufgaben
Allgemeine Aufgaben nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bay. Kinder- und Jugendhilfegesetz
(BayKJHG)
- Grundsatzfragen der Jugendhilfe
- Vorbereitung der Sitzungen und Vollzug der Beschlüsse
des Jugendhilfeausschusses
- Anerkennung, Beratung und Förderung der Tätigkeit
der freien Jugendhilfe
- Jugendhilfeplanung einschließlich Mitwirkung bei der
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Beisitzer
der Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung
Gemäß § 2 SGB VIII, Aufgaben der Jugendhilfe, werden
unter dem Begriff "Jugendhilfe" Leistungen und andere
Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien subsummiert. |
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Allgemeine Vorschriften nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(SGB VIII)
- Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung
- Beachten der Grundrichtung der Erziehung
- Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
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Leistungen der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendarbeit
- Betrieb der städtischen Kinder- und Jugendhäuser,
Jugendtreffs; Straßensozialarbeit, Nachmittagsbetreuung
- Koordination der Suchtprävention der Stadt Nürnberg
und Entwicklung von Maßnahmen der präventiven Jugendhilfe
- Geschäftsführung der Kinderkommission und der Kinderversammlungen;
Organisation von Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen
- Entwicklung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und
der Jugendberufshilfen
- Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule
- Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
- Jugendmedienschutz
- Städtische Ferienprogramme
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Allgemeine Förderung der Erziehung
in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bayerische
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
- Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten,
Schulkindergärten, Horten und Sonderhorten, Schülertreffs
und sonstiger Betreuungsmodelle
- Aufsichtsbehörde über Kindertageseinrichtungen freier
Träger
- Beratung und Unterstützung bei Planung und Betrieb der
Kindertageseinrichtungen freier Träger
- Personal- und Investitionskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
freier Träger
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Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Hilfeplan- und Fachberatung, Controlling der Hilfen zur Erziehung
- Bereitstellung eigener Angebote und Hilfen
- Betrieb des Kinder- und Jugendhilfezentrums mit Wohngruppen
für Kinder und Jugendliche sowie einer Wohngruppe mit Elterntraining
- Erziehungsberatung auch mit Aufgaben nach §§ 16,17,18
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Familienbezogene Hilfen
- Gruppenpädagogische Hilfen
- Pflegekinderwesen
- Mobile Betreuung und Wohnen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfe für junge Volljährige |
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Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen in Krisen: Inobhutnahme von Kindern
und Jugendlichen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
in differenzierten Angebotsformen
- Telefonische ambulante Beratung von Kindern, Jugendlichen und
Familien in akuten Krisen
- Geschäftsführung Krisenhilfeverbund Mittelfranken
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
Adoptionsvermittlung und Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen
Verfahren sowie Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme
als Kind. |
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Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Beistandschaftsgesetz,
Erbrechtsgleichstellungsgesetz und Kindesunterhaltsgesetz
Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung
und Geltendmachung von Unterhaltsanprüchen
Führung von Beistand- und Vormundschaften sowie Pflegschaften
für Minderjährige
Beurkundungen und Beglaubigungen
Wirtschaftliche Jugendhilfe und Gewährung
von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Amt für Ausbildungsförderung für Schüler- und
Meister-BAföG
Durchführung von sozialen Trainingskursen
nach dem Jugendgerichtsgesetz |
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Unser Leitbild
Hier haben wir für Sie unser Leitbild als PDF-Datei zum Download
hinterlegt.
Leitbild
Jugendamt (PDF-Datei, 114 KB) |
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Unsere Bereiche und Abteilungen
Die Verwaltung des Jugendamtes besteht aus der Dienststellenleitung,
dem Stab und den vier Bereichen.
Dienststellenleitung
und Stab
Bereich
1: Kindertageseinrichtungen, Häuser für Familien &
Tagespflege
Bereich
2: Kinder- & Jugendarbeit, Familienbildung, Erziehungsberatung

Stab
Familienbildung und Kampagne Erziehung

Abteilung
Präventive Kinder- und Jugendhilfe

Abteilung
Jugendsozialarbeit an Schulen

Abteilungen
Kinder- & Jugendarbeit, Jugendsozialarb., Mobile Angebote

Abteilung
Erziehungs- und Familienberatung
Bereich
3: Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen

Fachberatung
für freie Träger und Vollzeitpflege

Frühwarnsystem
& Frühe Hilfen mit Koordinierender Kinderschutzstelle

Abteilungen
"Allgemeiner Sozialdienst"

Abteilung
Kinder- und Jugendnotdienst

Abteilung
Kinder- und Jugendhilfezentrum Reutersbrunnenstraße

Abteilung
Beistandschaft / Amtsvormundschaft
Bereich
4: Allgemeine Verwaltung und Wirtschaftliche Hilfen

Abteilung
Personalarbeit, Datenverarbeitung

Abteilung
Rechtsaufsicht, räumliche Planung, Zuschusswesen

Abteilung
Finanzen, MIP, Gebäudemanagement

Abteilung
Wirtschaftliche Jugendhilfe - HzE

Abteilung
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Unterhaltsvorschuss & Zuschüsse

Amt
für Ausbildungsförderung (Schüler- & Meister-BAföG)
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Organigramm und Satzung
Zum 1.1.2007 erfolgte eine umfassende Verwaltungsreform im Referat
für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg.
Im "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt"
ist nun auch der Allgemeine Sozialdienst verankert.
Aktuelles Organigramm Jugendamt Nürnberg
Organigramm
zum Download (PDF-Datei, 45 KB, 1 Seite)
Satzung Jugendamt Nürnberg
Satzung
Jugendamt vom 10. Oktober 2008 (PDF-Datei,
35 KB, 4 Seiten)
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