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"Wir über uns"
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Amt für Ausbildungsförderung
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Bereich 4 - Allgemeine Verwaltung, Wirtschaftliche Hilfen
Abteilungen "Wirtschaftliche Jugendhilfe"
Die "Wirtschaftliche Jugendhilfe" finanziert Einzelfallmaßnahmen
der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) und Unterhaltsvorschussleistungen.
Sie stellt sicher, dass die der Stadt Nürnberg zustehenden
sogenannten Ersatzleistungen und Kostenbeiträge eingehen. |
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Abteilung Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Jugendamt
Dietzstraße 4 , 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
- Kostenübernahme für Hilfe
zur Erziehung und Eingliederungshilfe
Das Jugendamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen
die Kosten für sogenannte „Hilfe zur Erziehung“
und für Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte junge Menschen. Bei diesen Hilfen handelt es sich z.B.
um die Unterbringung in Einrichtungen, Pflegestellen oder auch
um ambulante Maßnahmen wie Erziehungsbeistandschaft oder
Sozialpädagogische Familienhilfe.
Zuständig
für Anträge auf Hilfe zur Erziehung
Öffnungszeiten
- Auszahlung des Pflegegelds für
Pflegekinder
Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie natürlich
Anspruch auf eine Vergütung ihrer Leistung, das monatliche
Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Alter
des Kindes gestaffelt.
Weitere Informationen
Zuständig
für die Auszahlung der Pflegegeldes
Öffnungszeiten
- Kostenbeitrag der Eltern bei Unterbringung
ihres Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie
Bei Leistungen, bei denen das Jugendamt auch für den Lebensunterhalt
der Kinder oder Jugendlichen aufkommt, (Pflegestellen, Heimerziehung)
wird ein sogenannter Kostenbeitrag von der Eltern erhoben, der
sich nach deren Einkommen richtet.
- Bearbeitung der Einnahmen der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe
Mögliche Einnahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind
neben dem o.g. Kostenbeitrag der Eltern bei "Hilfe zur Erziehung"
in einer Einrichtung oder Pflegefamilie auch sogenannte Ersatzleistungen
wie Waisenrente, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsförderung.
Außerdem werden bei Kostenübernahmen für "Hilfe
zur Erziehung" in einer Einrichtung oder Pflegefamilie die
ausbezahlten Gelder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von den
unterhaltsverpflichteten Elternteilen zurückgefordert.
Kontakt
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Abteilung Unterhaltsvorschuss und Hilfen in Tageseinrichtungen
Unterhaltsvorschuss (UVG), Zuschüsse für Kita-Gebühren
sowie Kosten der Betreuung von Kindern in Tagespflege und Ferienmaßnahmen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Jugendamt
Dietzstraße 4 , 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Regelung
der Zuständigkeit
Öffnungszeiten
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Es werden finanziert:
Kontakt
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Amt für Ausbildungsförderung
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Jugendamt
Sandstraße 22 - 24, 90443 Nürnberg
Lageplan
Sandstraße 22 - 24
Regelung
der Zuständigkeit und Öffnungszeiten
Telefonischer Ansagedienst: 09 11 / 2 31-34 76
Fax 09 11 / 2 31-55 70
E-Mail ausbildungsfoerderung
< Spamschutz > (at) stadt.nuernberg.de
Das Amt für Ausbildungsförderung bearbeitet Anträge
auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ausbildungen
an Schulen und Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG
(Meister-BAföG) für Fortbildungsmaßnahmen, an denen
Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen.
Hinweis:
Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten
bearbeiten die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen. Hier finden
Sie das für Sie zuständige Studentenwerk.
Zur
Website "Das neue BAföG" - Adressen für die
Antragstellung
Weitere Informationen mit Hinweisen zu Berechnungsbeispielen und
Antragsformulare zu Ausbildungsförderung (Schüler- und
Meister-BAföG) finden Sie über die Navigation unter "Finanzielle
Hilfen ..."
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